Professor
Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht

 

 

Seit 2006 gehöre ich ununterbrochen als Dozent der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg an. Nach Promotion (2008) und Habilitation (2016) sowie mehreren auswärtigen Vertretungsstationen hat mich die Augsburger Fakultät 2023 zum apl. Professor für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte ernannt.

Tätigkeitsfelder als Rechtsprofessor

Die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten gehören zu den typischen Aspekten professoraler Arbeit. Außerhalb der Universität bin ich insbesondere als Fachgutachter und in der Sekundärberatung engagiert. Außerdem bin ich seit 2016 Prüfer in der Ersten Juristischen Staatsprüfung für das Landesjustizprüfungsamt Bayern und war von 2017 bis 2022 auch Mitglied des niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts.

Forschung und Lehre

Seit Herbst 2006 lehre ich ohne Unterbrechung an der Universität Augsburg, war aber parallel dazu mehrfach an anderen renommierten Universitäten in Lehre und Forschung tätig. Die Schwerpunkte meiner akademischen Tätigkeit umfassen Kernbereiche des Zivilrechts (insbesondere Sachenrecht, Haftungsrecht und Erbrecht) bis in das Wirtschaftsrecht hinein, darüber hinaus Deutsches und Europäisches Zivilprozessrecht. Eine besondere Leidenschaft gilt den historischen und philosophischen Grundlagen des Rechts.

Rechtliche Begutachtung

Seit Längerem bin ich in vielen Feldern, denen ich mich als Jurist an der Universität widme, als Gutachter tätig. Eine Übersicht über meine besonderen Kompetenzbereiche finden Sie unten auf dieser Seite  im Abschnitt "wissenschaftliche Arbeitsfelder". Gutachten erstelle ich sowohl für Privatpersonen wie auch für Gesellschaften und Körperschaften.

Sekundärberatung

Parallel zu meiner Praxis als Fachgutachter in zivilrechtlichen Fragen bin ich auch als Berater aktiv und stelle meine akademischen Kompetenzen gezielt allen Berufsträgerinnen und Berufsträgern zur Verfügung, die in meinen "wissenschaftlichen Arbeitsfeldern" (siehe den Abschnitt unten auf dieser Seite) tätig sind und immer wieder gerne auf mein fachliches Hintergrundcoaching zurückgreifen.

Ziele der Rechtswissenschaft

Richard von Weizsäcker (1920-2015) vor dem 56. Deutschen Juristentag 1986

"...Wichtiger ist es, sich nicht mit der Interpretation und Verfeinerung des vorhandenen Rechts zu begnügen, sondern immer von neuem nach der Aufgabe und Bedeutung des Rechtes, nach seinen Grundlagen und Grenzen zu fragen.

Schon bei der Ausbildung junger Juristen hat dies sein gro­ßes Gewicht. Sie stöhnen heute unter der Masse von Geset­zen, deren Auslegung und Anwendung sie mit rechtstechni­scher Kombinationskunst lernen müssen. Vom tieferen Sinn und Ziel des Rechts in Staat und Gesellschaft erfahren sie weniger. Es heißt, daß Studenten zur Zeit kaum noch Mono­graphien lesen, sondern nur Kommentarliteratur.

Weder tragen sie die Schuld an einem solchen Zustand, noch befriedigt er sie. Ihre geistigen Kräfte werden einfach zu­wenig geweckt. Jura ist keine mechanisch-technische Fertig­keit, sondern einer der großen Entwürfe und Disziplinen menschlichen Denkens und Zusammenlebens.

 Abhilfe wäre also meines Erachtens sehr verdienstvoll. Wenn dabei auch das Gewicht der Rechtswissenschaft im Wechselspiel mit Rechts­sprechung und Gesetzgebung wieder gestärkt würde, so könnte dies ihr und uns allen nur nützen."

Wissenschaftliche Arbeitsfelder

Als Universitätsprofessor gehören Forschung und Lehre im Zivilrecht und im Zivilverfahrensrecht zu meinen wesentlichen Aufgaben. In diesen Feldern bin ich auch beratend und gutachtend tätig. Ergänzende Informationen finden sich auch auf meiner Professorenhomepage.

Immobilienrecht und Kreditsicherheit

Eigentum an Immobilien, aber auch Erbbaurechte und Sicherungsrechte an Grundstücken (Hypotheken, Grundschulden) werfen immer wieder grundsätzliche Rechtsfragen auf, die einer präzisen sachenrechtlichen Analyse bedürfen, da die rechtlichen Konstruktionen ja in der Regel Jahrzehnte relevant sind (wenn nicht gar Jahrhunderte). In meiner Forschung (siehe etwa meine Habilitationsschrift) wie in meiner Praxis als Gutachter und Berater widme ich mich diesen Fragen mit absoluter Präzision und Sachkenntnis.

Recht der technischen Innovationen 

Die Digitalisierung bringt auch das Zivilrecht unter Veränderungsdruck. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht zeigt sich dies in besonderer Weise im Produkt- und Produzentenrecht, das markant durch die Normsetzung der Europäischen Union geprägt wird. Dort beschäftige ich mich hauptsächlich mit Haftungsfragen, etwa beim 3D-Druck oder beim autonomen Fahren - dort gilt der rechtlichen Haftungsprävention mein besonderes Augenmerk, denn natürlich bietet das geltende Recht Möglichkeiten vorausschauender Abfederung.

Recht in Kultur und Kunst

Ursprünglich im zivilrechtlichen Sportrecht  engagiert hat sich ein akademischer Schwerpunkt im Querschnittsbereich des Kunstrechts gebildet. Restitutionsfragen entzogener Kunstwerke beschäftigen mich dort besonders (also die Verbindung von Sachenrecht und Rechtsgeschichte), aber auch Fragen des rechtlichen Schutzes etwa durch Urheberrechte und Lizensierungen; hier habe ich schon in meiner Habilitationsschrift versucht, Grundlagen für die Schließung von Schutzlücken in einem Objektrecht zu legen. 

Wirtschafts- und Insolvenzrecht

Wirtschafts-, Handels- und Gesellschaftsrecht habe ich zuletzt in voller Breite an der Würzburger WiWi-Fakultät gelehrt und publiziere zu integralen Aspekten.

Einer meiner verfahrensrechtlichen Arbeitsschwerpunkte liegt im Insolvenzrecht. Hier beschäftige ich mich systematisch mit absoluten Kernstrukturen (etwa der Insolvenzanfechtung) ebenso wie mit Ansätzen zur  Fortentwicklung der Verbraucherinsolvenz.

vertragliche Gestaltungen

Der private wie der geschäftliche Alltag sind heute von einer deutlichen Verrechtlichung geprägt. Umgekehrt hält das Zivilrecht eine lange Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten bereit, die man optimal nutzen kann und sollte, um unerwünschte Folgen zu meiden. Von Arbeitsverträgen über Verträge im Bauträgerwesen bis hin zur Vorbereitung erbrechtlicher Gestaltungen, die langfrsitig rechtlich belastbar sein sollen, bin ich in vielfältiger Weise gutachtend, beratend und konzipierend tätig.

Pferde- und Tierschutzrecht

Als Pferdehalter und Reiter seit bald vier Jahrzehnten verfüge ich über einen breiten Einblick in die diversen rechtlichen Bezüge der Pferdehaltung und des Reitsports. Zum Sportrecht und zum Vereins- und Verbandsrecht habe ich zudem geforscht. Beratend und konzipierend beschäftige ich mich mit allen Fragen des Pferdekaufs und Verkaufs von Pferden, Gewährleistung, Haftung sowie Pensionspferdehaltung. Meinem Engagement in Sachen Reitkultur geschuldet liegt bei all dem ein besonderer Fokus auf rechtlicher Sicherung des Tierwohls.

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